Absetzen

Wussten Sie schon, dass Sie die durch die Nutzung von „optimale Bewerbungshilfe“ entstandenen Kosten gemäß §§ 9 und 19 des EStG als Werbungskosten (Bewerbungshilfe) absetzen können?

Auch die Agentur für Arbeit übernimmt oft die Kosten für einen Bewerbungshilfeservice. Fragen Sie einfach bei Ihrem zuständigen Bearbeiter nach.

Bewerbungshilfe Komplett

Die durch uns erstellten Unterlagen sind komplett und vollständig vorbereitet. Alles, was Sie noch erledigen müssen, ist die Abgabe bei Ihrem Wunschunternehmen.

Komfort und Rundum-Sorglos-Paket

Sie geben uns Ihre Daten und Vorstellungen und wir erstellen Ihnen ein komplettes Set mit der von Ihnen gewünschten Bewerbungshilfe-Leistung (siehe Leistungen). Mit einem Blick fürs Wesentliche und Detailtreue unterstützen wir Sie gern bei der Vorbereitung und der Erstellung Ihrer professionellen Bewerbungsunterlagen.