Absetzen

Wussten Sie schon, dass Sie die durch die Nutzung von „optimale Bewerbungshilfe“ entstandenen Kosten gemäß §§ 9 und 19 des EStG als Werbungskosten (Bewerbungshilfe) absetzen können?

Auch die Agentur für Arbeit übernimmt oft die Kosten für einen Bewerbungshilfeservice. Fragen Sie einfach bei Ihrem zuständigen Bearbeiter nach.